Die EU-Mehrwertsteuer für Fotografen, einfach erklärt.
Reverse-Charge, Artikel 196, VIES-Prüfung, OSS-Schwellen, Sätze pro Land. Der Leitfaden für grenzüberschreitende Arbeit, den jeder Berufsfotograf braucht, ohne Honorar für die Steuerberatung.

Das Wichtigste
- Fotoleistungen folgen der Regel zum Leistungsort. Im B2C berechnen Sie die Mehrwertsteuer Ihres Heimatlandes, bis Sie die OSS-Schwelle überschreiten.
- Bei B2B-Kunden in einem anderen EU-Land mit gültiger USt-IdNr. wenden Sie das Reverse-Charge nach Artikel 196 an. Die Steuer schuldet der Käufer.
- Sobald Ihr grenzüberschreitender B2C-Umsatz im Jahr 10 000 € übersteigt, registrieren Sie sich für den OSS und wenden den Satz des Bestimmungslandes an.
- Ein in der Schweiz ansässiger Fotograf, der EU-Verbrauchern Rechnungen stellt, fällt nicht unter den OSS, kann sich aber bei Bedarf für die Nicht-EU-Regelung registrieren.
Die vier Fälle, die 95 % aller Fotorechnungen abdecken
Bestimmen Sie den passenden Fall, übernehmen Sie den Vermerk auf die Rechnung, fertig. Galerly wendet die richtige Logik automatisch an, je nach Land des Kunden und Gültigkeit der USt-IdNr.
1. B2C im Inland: Ihr Heimatland
Sie fotografieren eine Hochzeit für ein Paar in Ihrem eigenen Land. Wenden Sie Ihren heimischen Mehrwertsteuersatz (CH 8,1 %, DE 19 %, FR 20 %, IT 22 % usw.) auf den gesamten Rechnungsbetrag an.
Vermerk auf der Rechnung
MwSt. 8,1 % (CH) : Total CHF 3 240.00 inkl. MwSt. 248.00
2. B2C grenzüberschreitend: unter der OSS-Schwelle
Sie fotografieren eine Destination Wedding in einem anderen EU-Land für Privatkunden. Solange Ihr grenzüberschreitender B2C-Umsatz im Kalenderjahr 10 000 € nicht übersteigt, berechnen Sie den Mehrwertsteuersatz Ihres Heimatlandes. Darüber registrieren Sie sich für den OSS und wenden den Satz des Bestimmungslandes an.
Vermerk auf der Rechnung
MwSt. 8,1 % (CH) : Bestimmungsland FR : unter der OSS-Schwelle
3. B2B grenzüberschreitend: Reverse-Charge
Sie fotografieren einen Firmenanlass für ein französisches Unternehmen. Es nennt Ihnen seine USt-IdNr., Sie prüfen sie auf VIES und stellen ohne Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Käufer schuldet die Steuer in seinem eigenen Land. Das ist das häufigste Szenario bei Locations, Agenturen und Marken.
Vermerk auf der Rechnung
Reverse-Charge nach Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG. Die Steuer schuldet der Leistungsempfänger.
4. B2C grenzüberschreitend: im OSS registriert
Sie haben die Schwelle von 10 000 € überschritten und sich für den OSS registriert. Sie berechnen den Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes, reichen pro Quartal eine einzige OSS-Erklärung ein, und die Steuerbehörde des Bestimmungslandes übernimmt den Rest. Galerly versieht jede grenzüberschreitende Rechnung für den Export mit der Bestimmungsjurisdiktion.
Vermerk auf der Rechnung
MwSt. 22 % (IT) : OSS : Satz des Bestimmungslandes angewendet
Die Steuersätze pro Land, die Galerly anwendet
Der Normalsatz je Jurisdiktion. Ermässigte Sätze für Sonderkategorien betreffen Fotoleistungen in den meisten Ländern nicht. Prüfen Sie den Satz bei der Steuerbehörde des Landes, dem Sie Rechnung stellen.
| Land | Code | Normalsatz | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Schweiz | CH | 8.1% | Normalsatz. Saldosteuersatz 5,1 % für Fotostudios. |
| Deutschland | DE | 19% | USt. Reverse-Charge bei gültiger EU-B2B-USt-IdNr. |
| Österreich | AT | 20% | USt. Reverse-Charge bei gültiger EU-B2B-USt-IdNr. |
| Frankreich | FR | 20% | TVA. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
| Italien | IT | 22% | IVA. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
| Spanien | ES | 21% | IVA. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
| Belgien | BE | 21% | BTW / TVA. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
| Niederlande | NL | 21% | BTW. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
| Luxemburg | LU | 17% | TVA. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
| Portugal | PT | 23% | IVA. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
| Irland | IE | 23% | MwSt. Reverse-Charge im innergemeinschaftlichen B2B. |
Sätze mit Stand 2026-04-29. Die Steuer-Engine von Galerly wird bei jeder behördlichen Anpassung aktualisiert. Melden Sie uns einen veralteten Satz über das Kontaktformular.
Die OSS-Schwelle von 10 000 €, einfach erklärt
Wenn Sie als Fotograf in der EU ansässig sind und Ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe (an Verbraucher in anderen EU-Ländern) im Kalenderjahr 10 000 € übersteigen, müssen Sie sich für das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) registrieren. Ab diesem Moment berechnen Sie jedem Verbraucher den Steuersatz seines Landes und reichen pro Quartal eine einzige OSS-Erklärung ein. Galerly führt den laufenden Jahreswert mit und warnt Sie 90 Tage, bevor Sie die Schwelle überschreiten.
VIES: prüfen Sie jede B2B-USt-IdNr.
Damit das Reverse-Charge greift, muss die USt-IdNr. des Käufers im Moment der Rechnungsstellung auf VIES gültig sein (dem Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU). Eine ungültige Nummer bedeutet, dass Sie Mehrwertsteuer berechnen, und die Beweislast liegt bei Ihnen als Verkäufer. Galerly prüft jede B2B-USt-IdNr. auf VIES, bevor der Reverse-Charge-Vermerk gesetzt wird.
Prüfen, bevor Sie ausstellen
Galerly fragt VIES im Moment der Rechnungserstellung ab. Ist VIES nicht erreichbar oder die Nummer ungültig, fällt die Rechnung auf die Mehrwertsteuer des Heimatlandes zurück und wird zur Prüfung markiert.
Prüfpfad pro Rechnung
Jede Rechnung trägt den Zeitstempel der VIES-Prüfung, die ihre steuerliche Behandlung begründet. Fragt die Steuerbehörde später, warum Sie bei einem bestimmten Kunden Reverse-Charge angewendet haben, antwortet das Prüfprotokoll mit einem Klick.
Häufige Fragen
Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren auf einer Fotorechnung?
+
Das Reverse-Charge-Verfahren gilt, wenn Sie B2B-Leistungen über eine EU-Grenze an einen Käufer mit gültiger USt-IdNr. verkaufen. Der Käufer schuldet die Steuer in seinem Land; Sie stellen ohne Mehrwertsteuer in Rechnung und nennen Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG.
Muss ich mich in jedem Land, in dem ich fotografiere, für die Mehrwertsteuer registrieren?
+
Nein. Der EU-OSS gibt Ihnen eine einzige Registrierung, die alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe an Verbraucher in EU-Mitgliedstaaten abdeckt. Sie reichen pro Quartal eine einzige OSS-Erklärung ein; die Bestimmungsländer erhalten ihren Anteil automatisch.
Ich bin Schweizer Fotograf und stelle EU-Verbrauchern Rechnungen. Gilt der OSS für mich?
+
Die Schweiz gehört nicht zur EU, der Standard-OSS gilt daher nicht direkt. Schweizer Fotografen, die elektronische B2C-Leistungen an EU-Verbraucher verkaufen, können sich für die Nicht-EU-Regelung des OSS registrieren. Reine, vor Ort erbrachte Fotoleistungen fallen dagegen meist unter die Regeln zum Leistungsort, die an den Ort des Shootings anknüpfen. Klären Sie Ihre konkrete Lage mit einer Schweizer Steuerberatung.
Was passiert, wenn ein B2B-Kunde mir eine ungültige USt-IdNr. nennt?
+
Dann können Sie kein Reverse-Charge anwenden. Sie müssen die Mehrwertsteuer Ihres Heimatlandes berechnen, und die Beweislast für den Prüfversuch liegt bei Ihnen. Galerly speichert Zeitstempel und Ergebnis jeder VIES-Prüfung, damit Sie einen belastbaren Prüfpfad haben, falls die Steuerbehörde später nachfragt.
Reicht Galerly die OSS-Erklärungen für mich ein?
+
Nein. Galerly versieht jede Rechnung mit der richtigen Bestimmungsjurisdiktion und erzeugt einen Export, der für Ihre Buchhaltung oder den direkten Upload im OSS-Portal Ihres Landes bereit ist. Die Einreichung selbst nehmen Sie (oder Ihre Buchhaltung) vierteljährlich bei der Steuerbehörde vor.
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Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung. Die Steuerregeln der EU und der Schweiz ändern sich. Prüfen Sie die Angaben bei der offiziellen Steuerbehörde Ihres Landes und ziehen Sie eine qualifizierte Steuerberatung hinzu, bevor Sie sich für Ihr Geschäft auf eine bestimmte Behandlung stützen.